Schulverpflegung
Die GHS Zülpich und die Stadt Zülpich haben das System Schulverpflegung plus eingeführt, um eine reibungslose und planbare Versorgung der SchülerInnen in der Mittagspause zu gewährleisten. Wenn Sie bereits angemeldet sind, können Sie hier >>> Essen bestellen.
Mein Kind ist noch nicht angemeldet. Wie kann es an der bargeldlosen Übermittagsverpflegung teilnehmen?
Befolgen Sie die drei folgenden Schritte und beachten die Zusatzinformation zum Bildungs- und Teilhabepaket:
1. Anmeldung
Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular im Sekretariat der Hauptschule Zülpich ab. Hier wird Ihr Kind im System Schulverpflegung plus registriert und Sie erhalten die persönlichen Zugangsdaten, die sogenannte Buchungsnummer.
2. Überweisung
Voraussetzung, um an Schulverpflegung plus teilzunehmen, ist ein Guthaben auf dem Essensgeldkonto (Treuhandkonto der Stadt Zülpich). Überziehung ist ausgeschlossen. Bitte überweisen Sie selbstgewählten Betrag ca. 7 Werktage vor der ersten Essensbestellung) auf das unten angegebene Konto.
3. Bestellung
Die Bestellung erfolgt über die Bestellplattform der Kreissparkasse Euskirchen. Geben Sie unter Benutzernamen / Karten Nummer die von uns mitgeteilte Buchungsnummer ein (mit Bindestich; eine Karte bekommen Sie von uns nicht) - und als Passwort das Geburtsdatum des Kindes (z.B. 01.01.2001, also im Format TT.MM.JJJJ). Nach der Erstanmeldung bitte das Passwort ändern und merken!!! (sollten Sie es vergessen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule).
Im Login-Bereich finden Sie auch den Speiseplan und die Information über das Guthaben auf Ihrem Essensgeldkonto.
Bestellungen sind bis 20:00 Uhr am Vortag möglich und auch für mehrere Tage im Voraus. Abgebucht wird automatisch. Eine kurzfristige Stornierung (z.B. bei Krankheit) ist bis 8:00 Uhr für den Tag möglich.
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es ermöglicht den Kindern durch Bezuschussung des Mittagessens u.a., in der Schulkantine mitzuessen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Wer Arbeitslosengeld oder Sozialgeld erhält, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket i.d.R. an das Jobcenter. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspaketes aus einer Hand.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist das Kreissozialamt zuständig.
Sollten Sie anspruchsberechtigt sein und Zuschüsse zum Essensgeld erhalten, wird das Jobcenter bzw. das Kreissozialamt ggf. Nachweise über die Tage verlangen, an denen Ihr Kind essen gegangen ist. Diese Information erhalten Sie auf der Bestellplattform mit Ihren persönlichen Zugangsdaten. Klicken sie auf den oben rechts auf den Menüpunkt "Kontohistorie" und geben den gewünschten Zeitraum an. Unter "Übersicht drucken" können Sie den Nachweis ausdrucken.
Bankverbindung für das Guthaben-Konto Ihres Kindes
Empfänger: Stadt Zülpich
Bank: Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE12 3825 0110 0001 5932 19
Swift-BIC: WELADED1EUS
Betrag: Wählen Sie selbst. Bei unzureichendem Guthaben ist keine Essensbestellung möglich.
Verwendungszweck:
- Erste Zeile: persönliche Buchungsnummer und das Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Ihres Kindes.
- Zweite Zeile: Vor- und Nachnamen Ihres Kindes.
Bei Einzahlung auf der Bank mit Einzahlungsschein müssen Sie noch den Namen des Kontoinhabers und die Konto-Nummer Ihres Überweisungskontos in die letzten beiden Zeilen eintragen. Bei Online-Überweisungen entfällt das natürlich.
>>> Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
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