Coronaregelung
Brief der Ministerin D. Feller an die Eltern und Erziehungsberechtigten vom 25.01.2023
Ministerium für Schule und Bildung
Die Ministerin
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
heute wende ich mich an Sie, um sie über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Corona-Verordnungen für unsere Schulen zu informieren. Fast drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns allen ist es durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Für ihr Engagement und ihre Unterstützung danke ich ihnen sehr herzlich.
Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen.
Die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion besteht auf einem hohen Niveau.
Die aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Corona-Schutzregeln in fast allen anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen.
In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für sie von besonderer Bedeutung:
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind.
In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden wie in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich.
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Corona-Schutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der Wohnung mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. In den Schulen gelten im Übrigen die allgemeinen Hygieneregeln.
Es gilt weiterhin der Grundsatz: wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf die Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule einen ärztliches Attest verlangen. (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion, sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass sie gesundheitlichen Risiken, (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.
Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.
Über das Bildungsportal NRW werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei.
Ich bedanke mich ausdrücklich für ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche ihnen weiterhin alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Auskunft erteilt Dr. Holzem, Tel: 0211 5867-3491